Für Arbeitgeber
Diese Rubrik ist für Arbeitgeber gedacht, deren Mitarbeiter sich aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr Detmold engagieren. Aus unseren Erfahrungen kommt es nicht selten zu Missverständnissen oder Problemen wenn der Dienst für die Freiwillige Feuerwehr mit den Belangen und Interessen des Betriebes in Konflikt zu kommen scheint. Teilweise beruhen diese Konflikte aber auch auf unzureichenden Informationen. Daher haben wir hier einige Gedanken und Fakten zusammengestellt die für den Arbeitgeber oder Vorgesetzten eines ehrenamtlichen Feuerwehrmitgliedes von Interesse sein könnten.
Zu Anfang: Ein ehrliches Wort
In Deutschland gibt es rund 24.500 Freiwillige Feuerwehren. Ihnen gehören über eine Million Frauen und Männer an. Durchschnittlich werden diese jede halbe Minute zu einem Brand- oder Hilfeleistungseinsatz alarmiert.
Während in kleineren Kommunen die Freiwilligen Feuerwehr mit ausschließlich ehrenamtlichen Kräften zu jedem Verkehrsunfall, zu jedem Mülltonnenbrand oder sonstigen kleineren Hilfeleistungen wie beispielsweise Ölspuren ausrückt, deckt die von der Stadt Detmold unterhaltende hauptamtliche Einheit einen großen Teil dieser kleineren Einsätze eigenständig ab. Somit ist erst ab einer bestimmten Gefahrenlage die Alarmierung der ehrenamtlichen Kräfte erforderlich. Dies entlastet deutlich die Einsatzkräfte der ehrenamtlichen Einheiten, die in der Regel einem Beruf nachgehen, sei es als Angestellte, Arbeiter, Auszubildende oder als selbstständiger Unternehmer. Dennoch ist es nicht vermeidbar, dass die Mitglieder der ehrenamtlichen Einheiten auch während ihrer Arbeitszeit an Einsätzen teilnehmen müssen.
Ein Arbeitgeber hat in erster Linie die Belange seines Betriebes vor Augen. Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr will seiner gesetzlichen Pflicht folgen, an Einsätzen teilzunehmen. Dies führt häufig zu Interessenkonflikten. Ein Betrieb hat Aufträge abzuarbeiten und Kunden zu betreuen und kann nicht immer das – wenn auch nur vorrübergehende – Fehlen eines Angestellten verkraften. Zwar steht dem Arbeitgeber die Erstattung des Verdienstausfalles zu, jedoch deckt dies nicht unbedingt alles ab. Insbesondere, wenn wichtige Aufträge liegen bleiben und dadurch Auftraggeber und Kunden verärgert werden können.
Diese Probleme sind uns gut bekannt und sind in vielen Fällen auch nachvollziehbar. Ebenso haben wir Verständnis für unsere Kameradinnen und Kameraden, wenn sie davon absehen auf die gesetzlich geregelte Arbeitsbefreiung zu bestehen, damit sie keinerlei Nachteile an ihrem Arbeitsplatz erleiden. Letztlich verdient jeder von uns „sein Brot“ an seinem Arbeitsplatz und nicht bei der Feuerwehr.
Immer häufiger entscheiden sich aber ehrenamtliche Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren aus beruflichen Gründen zum Austritt. Vielfach spielen dann auch Freistellungsprobleme am Arbeitsplatz eine Rolle. Ebenso nimmt die Einsatzbeteiligung, insbesondere tagsüber an Werktagen, deutlich ab, da dann die meisten unserer Mitglieder ihren Beruf nachgehen und keine Möglichkeit sehen ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Dies beeinträchtigt stark die Einsatzbereitschaft und Schlagkraft unserer Feuerwehr – und damit die Sicherheit der Bürgerinnen, Bürger und Betriebe in der Stadt Detmold.
Die zunehmenden Freistellungsprobleme am Arbeitsplatz führen jedoch weiter dazu, dass eine Freiwillige Feuerwehr immer mehr in personelle Engpässe kommt. Es besteht die Gefahr, dass sich diese Situation über die Jahre hinweg weiter verschärfen kann. Irgendwann kann es dann dazu kommen, dass die Kommune gezwungen ist mangelnde freiwillige Helfer durch festangestellte Kräfte zu ersetzen um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dies würde enorme Personalkosten für die öffentliche Hand verursachen, die wiederum durch Abgaben und Steuern refinanziert werden müssten.
Wir können unsere Kameradinnen, Kameraden und auch deren Arbeitgeber nur bitten aufeinander zuzugehen und eine gemeinsame, für alle Seiten vertretbare Lösung zu finden.
Gesetzliche Grundlagen
Auch das soll hier nicht unter den Tisch gekehrt werden: Der Gesetzgeber hat für die Freistellung von Arbeitnehmern für den Einsatz- und Ausbildungsdienst klare Regelungen erlassen. Darüber hinaus kann es auch in einigen Tarifverträgen, wie beispielsweise im BAT, ergänzende Vereinbarungen zum Thema „Arbeitsbefreiung“ geben.
Das für die Freiwillige Feuerwehr Detmold maßgebliche Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in NRW sagt aus (§ 20, Absatz 2):
(2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der anerkannten Hilfsorganisationen dürfen aus ihrem Dienst in der Feuerwehr oder ihrer Mitwirkung im Katastrophenschutz keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde oder des Kreises entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Bei Einsätzen erstrecken sich Freistellungs- und Entgeltanspruch auch auf den zur Wiederherstellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit erforderlichen Zeitraum danach. Die Festlegung des Zeitraums trifft die Einsatzleitung. Bei Einsätzen nach § 39 oder § 40 erfolgt die Festlegung durch die für die Führung der Einheit zuständige Gebietskörperschaft. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen und an sonstigen Veranstaltungen ist der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber oder dem Dienstherrn nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.
Diese Schutzvorschrift soll gewährleisten, dass die Einwohner einer Gemeinde oder Stadt ungehindert den im öffentlichem Interesse liegenden Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ausüben können. Kein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr darf unter Hinweis auf seine Mitgliedschaft aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis entlassen werden oder Nachteile entstehen.
Vorteile für den Arbeitgeber
Oft werden leider nur Probleme wie Abwesenheit des Arbeitnehmers oder Verdienstausfall gesehen wenn man sich aus Arbeitgebersicht das Engagement seines Angestellten vor Augen hält. Allerdings sollten auch folgende Punkte betrachtet werden, die auch für den Betrieb Vorteile bedeuten:
Feuerwehrmitglieder können sich auch im eigenen Betrieb aufgrund ihrer Ausbildung und Fachkenntnisse im vorbeugenden wie auch im abwehrenden Brandschutz einbringen, sei es beispielsweise bei der Unterrichtung von Kolleginnen und Kollegen über das Verhalten im Brandfall oder den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Durch die laufende Aus- und Weiterbildung qualifiziert sich ein Feuerwehrmitglied nicht nur für den Feuerwehrdienst. Oftmals machen sich die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel auch am Arbeitsplatz, bezahlt.
Sollte es in Ihrem Betrieb zu einem Einsatz der Feuerwehr kommen, leistet ein Feuerwehrmitglied innerhalb der Belegschaft wertvolle Dienste. Denn er kennt die Vorgehensweise und Taktik der Feuerwehr wie auch die Gegebenheiten des Betriebes und kann somit unter Umständen den Einsatzerfolg begünstigen.
Wichtige Grundsätze im Feuerwehrdienst sind Kooperation und Teamfähigkeit. Diese Eigenschaften werden heutzutage auch im Berufsleben geschätzt.
Feuerwehrmitglieder nehmen in der Regel weitere Funktionen und Verantwortungen wahr. Dies schult die organisatorischen Fähigkeiten. Ebenso wird auch bei der Feuerwehr von Führungskräften ein zielführender Umgang mit Untergebenden abverlangt. Auf diese Aufgaben werden angehende Führungskräfte wie beispielsweise Gruppen- und Zugführer oder Ausbilder entsprechend vorbereitet. Bei verschiedenen Lehrgängen nimmt insbesondere der pädagogische Bereich, Führungsstil und Ausbildungstechniken einen wichtigen Stellenwert ein. Diese erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten können sich auch im Berufsleben widerspiegeln und machen Ihre/n Angestellte/n wertvoller für den eigenen Betrieb.
Grundsätzlich hat es immer einen positiven Einfluss auf das Image eines Betriebes, wenn er Feuerwehrmitglieder bei ihrem Engagement für die öffentliche Sicherheit unterstützt.
Regelungen zum Verdienstausfall
Was ist nun, wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit an einem Einsatz teilgenommen hat? In diesen Fällen besteht nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wiederum hat allerdings gegenüber dem Träger der Freiwilligen Feuerwehr, also beispielweise der Stadt Detmold, einen Anspruch auf Erstattung des weitergezahlten Arbeitsentgeltes einschließlich der gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit. Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf private Arbeitgeber, die diese Erstattung beim Träger beantragen müssen. Hierbei sind allerdings begrenzte Höchstbeträge zu beachten.
Regelungen zum Erstattungsanspruch bei Unfällen oder Krankheiten
Sollte sich ein Feuerwehrmitglied während seines Dienstes, sei es im Einsatz, beim Ausbildungsdienst oder einer anderen feuerwehrdienstlichen Veranstaltung verletzten oder eine auf den Feuerwehrdienst zurückzuführende Krankheit erleiden, hat er nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch seinen Arbeitgeber bis zu einem Zeitraum von sechs Wochen. Auch in diesen Fällen kann der Arbeitgeber Ersatzansprüche gegenüber dem Träger der Freiwilligen Feuerwehr geltend machen. Aber auch hier sind begrenzte Höchstbeträge zu beachten.
Diese Vorschrift soll verhindern, dass weder privaten Arbeitgebern noch den Feuerwehrmitgliedern ein Nachteil daraus entsteht, dass der Arbeitgeber aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bei Krankheit infolge eines Feuerwehrdienstunfalls den Lohn bzw. das Gehalt weiterzuzahlen hat. Die privaten Arbeitgeber sollen nicht mit den Kosten einer Krankheit belastet werden, die der Arbeitnehmer durch Ausübung seiner Tätigkeit im öffentlichen Interesse erlitten hat. Auch soll der Gefahr entgegengewirkt werden, dass die Einstellungs- und Beschäftigungschancen von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bei privaten Arbeitgebern vermindert werden.
Ansprechpartner bei Problemen oder näheren Infos
Falls Sie nähere Informationen zum Thema „Arbeitgeber + Freiwillige Feuerwehr“ wünschen oder es aufgrund des Feuerwehrdienstes zu Problemen gekommen ist, würden wir uns über einen direkten Kontakt mit uns sehr freuen. Sprechen Sie bitte die jeweiligen Einheitsführer oder direkt die Wehrführung der Feuerwehr Detmold an.
Zu näheren Auskünften über die konkrete Abwicklung bei der Erstattung von entstandenen Verdienstausfällen oder Erstattungsansprüchen aus Krankheitsfällen sprechen Sie bitte die Leitung der Feuerwehr Detmold an.